Version 1.1 vom 30. April 2020
Diese Regelungen wurden als Konkretisierung der Verordnung BGBl. II Nr. 197/2020 §8
Abs. 3 „197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung
der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung –
COVID-19-LV)“ vom 30.04.2020 erstellt, um segel- und surfsportspezifsche
Anforderungen aufzuzeigen.
VOR BESUCH EINES VEREINES/HAFENS
Der Besuch eines Clubgeländes ist verständlicherweise ausnahmslos nicht gestattet, sollten Sie Symptome einer COVID-Infektion, Grippe– oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome in Ihrem Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen!
BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTE
Die jeweils veröffentlichten und gültigen behördlichen Vorschriften/Empfehlungen bezüglich z.B. Abstand zwischen Menschen, keine Gruppenbildung, häufiges Händewaschen und Desinfektion,
usw. gelten selbstverständlich auch im Vereinsgelände und sind als unser Mindestmaß zu sehen.
Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Maßnahmen und Regelungen, die seitens der
Vereinsführung allenfalls erweitert und festgelegt werden.
NOTWENDIGE SICHERHEITSABSTÄNDE
Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen sich am Vereinsgelände an den
gesetzlichen Sicherheits-abstand von 1 Meter halten. Während einer sportlichen Aktivität ist zwischen haushaltsfremden Personen ein ständiger Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
ANZAHL SEGLER AM BOOT
Grundsätzlich dürfen nur Einhandsegler oder Personen aus dem selben Haushalt miteinander segeln, da der geforderte Sicherheitsabstand in der Regeln während dem Segeln, An- und Ablegen nicht ständig eingehalten werden kann. Ein Zusammensitzen haushaltsfremder Personen am Boot außerhalb von Segelaktivitäten ist zu unterlassen.
SEGELKAMMERN / NEBENGEBÄUDE
Die Segel- und Materialkammern sind unter Einhaltung eines 1 Meter Sicherheitsabstand und mit Tragen eines Mund/Nasenschutz zugänglich. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ihr Segelmaterial und Gewand nach dem Segelausflug mit nach Hause zu nehmen oder (falls möglich) auf dem Boot zu lassen.
CLUBHAUS / SEKRETARIAT
Bitte informieren Sie sich über Öffnungszeiten Ihres Clubsekretariats vorab über die Webseite des Vereins oder via Telefon. Zum Schutz der Mitarbeiter des Vereins, der ehrenamtlich tätigen Clubmitglieder ist ein 1 Meter Sicherheitsabstand zu halten und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
Sollten Sie Clubräumlichkeiten nutzen, tragen Sie sich bitte mit Datum & Uhrzeit in das
aufgelegte Gästebuch ein (zwecks Nachvollziehbarkeit einer eventuellen Ansteckungskette)!
RESTAURANT / KANTINE
Diese dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für Restaurants und Gaststätten geöffnet werden (Datum beachten!)
DESINFEKTION / HANDSCHUHE / MASKEN
Bitte benutzen Sie beim Betreten des Clubhauses und der Nebenräume unbedingt Ihre
Schutzmasken. Im Clubhaus und Sekretariat ist das Tragen einer Mund-/Nasenmaske
vorgeschrieben, das Tragen von Handschuhen empfohlen. Bitte tragen Sie Maske und
Handschuhe nach Möglichkeit ebenfalls am Parkplatz und auch während des Weges zum
Clubhaus bzw. zu den Nebengebäuden.
IM BOOTSPARK – AUF DER STEGANLAGE
Um einen geregelten Segelbetrieb und die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen zu
gewährleisten, sind alle Anlagennutzer angehalten, im eigenen und im Interesse aller
Anwesenden, die Regelungen ausnahmslos einzuhalten. Es ist zu jedem Zeitpunkt eineMaske mitzuführen und diese bei Begegnungen auf der Steganlage vor dem Zusammentreffen aufzusetzen. Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, Sie bei groben Verstößen auch über einen längeren Zeitraum vom Clubgelände zu verweisen.